Ja, einzelne Software-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen dürfen gebraucht weiterverkauft werden. In einer Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. November 2007 (Az:30 O 8684/07) hatte das Gericht festgestellt, „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist“.
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