FAQ

Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen und allgemeinen Informationen rund um die Circular IT Economy, den Handel mit gebrauchter Software, Softwarelizenzen und unser Unternehmen MRM Distribution. Diese Informationen werden fortlaufend für Sie aktualisiert.

Glossar

Die einzigen Unterschiede zwischen „gebrauchter“ und neuer Software liegen darin, dass die Lizenz der „gebrauchten“ Software bereits einem Vorbesitzer gehörte und von ihm genutzt wurde. Da es bei Software naturgemäß keine physische Abnutzung der Ware gibt, spielen Punkte wie die Zuverlässigkeit grundsätzlich keine Rolle. Die gebrauchte Version einer Software ist immer genauso gut wie die entsprechende Neuware. Beim Remarketing der Software gibt der ursprüngliche Eigentümer die Lizenz und die Nutzungsrechte dieser an MRM weiter.

Darunter ist der Weiterverkauf von gebrauchten Investitionsgegenständen zu verstehen. Dabei kann es sich sowohl um das Remarketing physischer Gegenstände – zum Beispiel um Monitore, Server oder sonstiger Hardware – als auch um Software und die damit verbundenen Lizenzen handeln. 

Je nach Version können Unternehmen bis zu 70% im Einkauf von gebrauchter Software sparen, und senken so ihre Cost of IT. Im Verkauf können Unternehmen je nach Version Erlöse von bis zu 40% vom initialen Wert erhalten.

Durch den Besitz einer Softwarelizenz erhält der Eigentümer das Recht, eine bestimmte Software auf einem Computer zu installieren und zu verwenden. Eine Softwarelizenz wird für jede kostenpflichtige Software benötigt, die von dem Eigentümer genutzt wird.

Eine Volumenlizenz ist ein Lizenzierungsmodell für kostenpflichtige Software, das den Erwerb und die Nutzung von mehreren Lizenzen bzw. eine Mehrfachlizenzierung ermöglicht. Eine Volumenlizenz kann auf mehreren Geräten installiert und verwendet werden. Durch den Erwerb erhält der Eigentümer zudem das Recht, Kopien der Software auf den Geräten seines Unternehmens zu erstellen. Ein klassisches Beispiel für sind Microsoft- oder Office Volumenlizenzen.

Unter dem Begriff SAM werden verschiedene Prozesse zusammengefasst, die zum Lizenzmanagement bzw. zur Verwaltung des Softwarebestandes eines Unternehmens dienen. Darunter fällt die Kontrolle über neue Investitionen, laufende Kosten und Risiken, die zu einer Über- oder Unterlizenzierung führen können. Oftmals wird spezielle SAM-Software zur Steuerung dieser Prozesse eingesetzt. 

Die MRM bietet speziell für Dienstleister und Berater von KMUs, die kein komplexes SAM Tool einsetzen möchten, den CCP LiMa Connector an. Mandantenfähig und kostengünstig. 

Fehllizenzierung besteht dann, wenn ein Unternehmen über zu viele oder zu wenige Lizenzen verfügt. Beim Einsatz verschiedener Lizenzmodelle oder Softwareversionen von Microsoft kann es in Unternehmen zu Unübersichtlichkeiten kommen, die zu Fehllizensierungen führen können. 

Bei einer Überlizenzierung handelt es sich um eine Form der Fehllizenzierung. Im Falle dieser besitzt das Unternehmen mehr Lizenzen, als benötigt. Um zur Lizenzoptimierung beizutragen, können diese an MRM verkauft werden, insofern die Informationen zum Ersterwerb ordentlich dokumentiert sind und vorgelegt werden können.

Bei einer Unterlizenzierung handelt es sich um eine weitere Form der Fehllizenzierung. In diesem Fall hat ein Unternehmen eine Software auf einigen Rechnern installiert, für die keine eigene Lizenz eingekauft wurde. Um sich rechtlich und finanziell abzusichern, können Unternehmen Gebrauchtsoftware kaufen, um auch diese Rechner noch günstiger mit eigenen Lizenzen auszustatten.

Rechtliches

Ja. Sofern es sich um Verkauf gebrauchter Originalsoftware handelt, die erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in der EU mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht worden ist, ist die komplette Transaktion rechtskonform. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 3.7.2012 entschieden. Im Juli 2013 hat der Bundesgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen bestätigt.

Rechtskonformität hin oder her, viele Kunden und Partner der Hersteller sind durchaus skeptisch, da sich die Hersteller in der Regel zu diesem Thema nicht proaktiv äußern.

Microsoft hat mittlerweile eine dedizierte Seite zum Thema „Software legal erwerben“ mit einem Sonderpunkt für den Verkauf und die Nutzung gebrauchter Software.

Microsoft bezog übrigens erstmals im November 2015 in einem offiziellen Schreiben der Rechtsabteilung Stellung zur Zulässigkeit des Vertriebs und der Nutzung von gebrauchter Software und den zugehörigen Lizenzen.

Lesen Sie hier das Microsoft LCA Statement zu Gebrauchte Software vom November 2015.

Ende März 2018 lagerte Microsoft ein weiteres offizielles Schreiben zur Aufklärung von Kunden und Partnern nach, welches gleichzeitig dabei helfen soll, illegale Angebote zahlreicher Anbieter im Netz von legal zu handelnder gebrauchter Software zu unterscheiden.

Lesen Sie hier das Microsoft LCA Statement von 2018.

Darüber hinaus hat Microsoft zum 1. Juni 2021 die vorgenommene Anpassung seiner Produktbedingungen wieder aufgehoben. Damit können Unternehmenskunden ihre nicht mehr benötigten Lizenzen an MRM Distribution verkaufen, ohne den Anspruch auf „from SA“-Angebote zu verlieren.

Das initiale Verbreitungsrecht für ein Produkt liegt selbstverständlich immer beim Hersteller eines Produktes. Damit wird gewährleistet, dass der Urheber eine angemessene Gegenleistung für seine Wertschöpfung erhält. Hat der Urheber das Recht einmal ausgeübt, das heißt dem Verkauf zugestimmt und die angemessene Gegenleistung, also den Verkaufspreis, erhalten, ist dieses Recht laut § 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG erschöpft. Dies gilt sowohl in Deutschland als auch für den gesamten Binnenmarkt der Europäischen Union bzw. der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (gemeinschaftsweite Erschöpfung). Danach ist das betreffende Produkt zur Weiterverbreitung frei. Und zwar explizit „ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts“, wie es im Leitsatz des BGH-Urteils vom 6. Juli 2000 heißt. Das Recht zur Vermietung hingegen erschöpft sich nicht.

Nein. Unter klar bestimmten Voraussetzungen ist die Veräußerung einer Standardsoftware somit auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Herstellers rechtskonform. Um die rechtswirksame Übertragung von Nutzungsrechten zu gewährleisten, ist der Verkauf von gebrauchter Software an die Einhaltung bestimmter Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben geknüpft.

Ja, einzelne Software-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen dürfen gebraucht weiterverkauft werden. In einer Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. November 2007 (Az:30 O 8684/07) hatte das Gericht festgestellt, „dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist“.

Software ist ein wichtiger Vermögenswert von Unternehmen, solange sie in der Produktivumgebung voll performt und konsequent auf die Geschäftsstrategie einzahlt. Ausgediente Software senkt dagegen die Produktivität, lähmt Geschäftsprozesse oder leistet unbenutzt gar keinen Wertschöpfungsbeitrag mehr.

Der Verkauf nicht mehr benötigter Software setzt gebundenes Kapital frei, das in neue, agile IT reinvestiert werden kann, ob in On-Premise-, Cloud- oder hybriden Szenarios.

Ja. MRM Distribution bietet ausschließlich geprüfte Lizenzen mit rechtsgültiger Lizenzierung und der gesamten notwendigen Dokumentation in puncto Ersterwerber, Vernichtungserklärung und allen sonstigen erforderlichen Dokumenten, um die Vorgaben der Hersteller und des Gesetzgebers einzuhalten.

Auditsicher: Mit jeder Lieferung gebrauchter Software erhalten Sie von der MRM eine vollständige Dokumentation in Form von:

  • Lieferschein & Rechnung
  • Bestätigung des ordnungsgemäßen Kaufs durch den Ersterwerber
  • Bestätigung der vollständigen Deinstallation und Unbrauchbarmachung beim Ersterwerber
  • Offizielles Dokument zur rechtskonformen Übertragung von Nutzungsrechten
  • Installationsdatenträger

Für Vermittler & Partner

Sie sind eine IT-Beratung, ein Systemhaus oder Großhändler?

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular hier aus.

Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie in Kürze eine Bestätigungs-E-Mail. Nach erfolgreicher interner Prüfung schalten wir Ihren Zugang zum MRM-Bestellportal frei.

Es gibt unterschiedliche Modelle für Partnerschaften mit der MRM: Sie können als Distributionspartner oder Dienstleister mit uns zusammenarbeiten. Oder Sie profitieren von unserem Co-Op-Marketing-Angebot. Sie interessieren Sich für eine Zusammenarbeit? Erfahren Sie alle Details zu den verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten. 

Eine Kooperation mit der MRM bietet diverse Vorteile für Sie als Partner, aber auch für Ihre Kunden. Eine Übersicht aller Benefits finden Sie auf unseren Partnerseiten.

Nein, Sie können auch ohne Partnerschaft die Lizenzen Ihrer Mandanten oder Kunden an uns vermitteln. 

Dennoch gibt es einige Vorteile, die eine Partnerschaft mit sich bringt. Dazu gehören: eine breite Angebotspalette, hohe Margen und eine faire Preiskalkulation. Mehr Informationen zu einer Vertriebspartnerschaft mit MRM finden Sie auf unseren Partnerseiten.

Der Verkauf von nicht mehr benötigter Software kann das Potential der Unternehmungsrettung erhöhen und damit positiv zum Insolvenzplan beitragen. Als Insolvenzberater können Sie diesen wichtigen Denkanstoß an die IT-Zuständigen des Unternehmens geben. Sie können anfänglich eigenständig überprüfen, ob das Unternehmen offensichtlich ungenutzte Software besitzt. Für eine gründliche Überprüfung lohnt es sich aber, wenn sich das betroffene Unternehmen, auf Ihren Rat hin, dann direkt an MRM wendet. So können wir eine flächendeckende Bestandaufnahme durchführen und das vollständige Potential durch den Ankauf der ungenutzten Software ausschöpfen.

Als Vermittler sollten Sie Ihre Mandanten oder Kunden darüber aufklären, wie diese vom Verkauf ihrer nicht mehr genutzten Gebrauchtsoftware profitieren und sie grob über den Ablauf des Software-Ankaufs informieren. Bei Interesse des Kunden können Sie sich dann an MRM wenden, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Der Handel mit gebrauchter Software ist laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.7.2012 in allen Ländern der EU, bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zulässig.

Die Vorteile sind unter anderem hohe Margen, ein komfortabler Beschaffungsprozess, da die MRM übliche Vertriebsstrukturen mit Ihren Partnern pflegt, und vieles weitere. Mehr Information dazu finden Sie auf unserer Service-Seite.

 

Ja. Die MRM Distribution bietet Partnermarketing an und unterstützt Sie dabei, das Thema bei Ihren Kunden zu präsentieren. Wir unterstützen Newsletter-Content, bieten Whitelabel-fähige Informationsflyer, Vertriebs-Briefings- und Leitfäden, oder beteiligen uns finanziell an Ihren an Endkunden gerichtete Veranstaltungen oder Online-Kampagnen. Alle Informationen sowie Ihren Ansprechpartner finden Sie auf unserer Seite zum Co-Op-Marketing.

Gebrauchte Software

Die folgenden Gründe sprechen dafür, Ihre Software an MRM zu verkaufen: Aus…

…kaufmännischer Sicht: Software ist ein wichtiger Vermögenswert für Unternehmen. Deshalb sollten Lizenzen im vorhandenen Rahmen gut genutzt und bei Überschuss verkauft werden. Unsere unverbindliche Bestandsaufnahme offenbart Ihre Lizenzsituation und beugt einer Überlizenzierung vor.

…zukunftsorientierter und nachhaltiger Sicht: Das dazugewonnene Budget können Sie beispielsweise in Clouddienste oder hybride Landschaften reinvestieren und damit nachhaltig die Zukunft Ihrer IT-Infrastruktur refinanzieren.

…rechtskonformer Sicht: Sie können sich guten Gewissens mit dem Thema befassen, da der Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen legal ist.

Keine. Da Software durch den Einsatz nicht altert, sich verbraucht oder abnutzt, steht der volle Leistungsumfang des Originalprodukts zur Verfügung. Die für Standardanwender in der Regel kaum spürbaren Leistungszuwachse potenzieller Nachfolgeversionen sind in der Regel leicht verzichtbar, zumal alle von den Herstellern regulär bereitgestellten Updates installiert werden würden. Die MRM-Partner analysieren und beraten in diesen Punkt sehr sorgfältig.

Kurz: Für Unternehmenskunden ist der Erwerb gebrauchter Software bei unseren Partnern eine kostengünstige Alternative gegenüber dem Neuerwerb mit einem Einsparpotenzial von bis zu 70 %.

Ja. Auch Zweiterwerber von zu Updates berechtigender Software können weiterhin uneingeschränkt Updates vom Softwarehersteller beziehen.

Achten Sie auf die folgenden Anzeichen:

  • Ihnen wird von Beginn an ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.
  • Der Händler weist eine langjährige Expertise auf und kommuniziert seine Werte offen und transparent.
  • Wichtige Fragen zu allgemeinen, technischen und rechtlichen Angelegenheiten werden sowohl auf der Webseite als auch im persönlichen Gespräch kompetent beantwortet.
  • Sonstige wichtige Indikatoren: Zertifikate, Partnerschaften mit Herstellerfirmen (z.B. Microsoft) und anderen namhaften Firmen.

MRM kauft und verkauft selbstverständlich nur Originalsoftware. Die zum Ankauf angebotenen Lizenzen werden von MRM sorgfältig geprüft. Als Verkäufer gebrauchter Software müssen Sie uns die zugehörigen Software- und Vertragsdaten vorlegen. Diese geben Aufschluss darüber, ob es sich um echte Lizenzen handelt und sind somit Grundlage der Bestandsaufnahme.

Nein. MRM Distribution kauft ausschließlich Software aus gewerblicher Nutzung, die exklusiv über registrierte Handelspartner wieder in den Markt für Unternehmens-IT zurückfließen. Die Vision der MRM Distribution ist die Öffnung des gewerblichen IT-Markts und das Gewinnen offizieller Vertriebspartner für den Handel mit gebrauchter Software. MRM etabliert gemeinsam mit seinen registrierten Partnern die vertrauten Vertriebsstrukturen des Neusoftwaregeschäfts auch im Handel mit gebrauchter Software.

Der Softwarelizenzverkauf verläuft in der Regel zügig und einfach. Sie können sich dabei voll und ganz auf MRM verlassen. Sie liefern uns lediglich die Softwaredaten und sorgen dafür, dass die Software oder etwaige Sicherungskopien nach Verkauf nicht mehr auf den Servern in Ihrem Unternehmen zu finden sind.

Der Verkauf von Software-Lizenzen an MRM erfolgt in drei Schritten: 

Nachdem Sie sich mit der Information über Ihre brachliegenden Lizenzen bei uns gemeldet haben, folgt im ersten Schritt eine Beratung, bei der wir den Wert Ihrer Software ermitteln und ein Angebot erstellen. Nach der darauffolgenden Überprüfung Ihrer Lizenzen, kommt es im letzten Schritt zur Auszahlung. Diese erfolgt innerhalb von 14 Tagen – ohne Kommission und Ratenzahlung.

Um den Ankauf später final abschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: 

  • Lizenzverträge 
  • MLS (Microsoft Licensing Statement) falls vorhanden
  • Kaufnachweise (Rechnungen, CPS = Customer Price Sheet) 
  • Auszüge aus dem VLSC (Snips), aus denen der Lizenznehmer, die Lizenzverträge und die Produkte hervorgehen 
  • Keys (MAK und KMS) für die zu verkaufenden Produkte inkl. der Downgradekeys für die beiden Vorversionen (z.B. beim Verkauf von Office 2019 benötigen wir die Keys der Versionen 2019, 2016 und 2013) 
  • Wichtig: die möglichen Aktivierungen müssen mind. so hoch sein wie die Anzahl der Lizenzen, die Sie an uns verkaufen 
  • Ggf. iso-Dateien (Nach Rücksprache mit uns; falls die iso bei uns schon vorhanden ist, entfällt dieser Punkt) 

 

Sobald wir alle notwendigen Unterlagen geprüft und für ausreichend befunden haben, schicken Sie uns die unterschriebene Vernichtungserklärung und Ihre Rechnung zu, die wir innerhalb von 14 Tagen auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

MRM Distribution

Ja. Wir wurden seit 2018 jährlich mit dem Distri Award von IT-Business für Refurbishing und Remarketing ausgezeichnet. Im April 2022 erhielt die MRM zudem das TÜV IT Trustee Process Qualitätssiegel.

Hinter MRM steckt ein motiviertes, sympathisches Team unter der Führung von Geschäftsführer Christian Bedel. Wir sind seit 2017 die erste deutsche Distribution für die Circular IT Economy und beliefern heute mehr als 4.700 registrierte IT-Fachhändler mit gebrauchter Software, refurbished Hardware und IT-Services mit dem Ziel, den Geschäftsnutzen von Unternehmen und Partnern durch unsere Leistungen immer weiter zu optimieren.

Bei uns sind Sie sicher: Neben rechtskonformen Geschäftsabschlüssen gehören die Attribute Verlässlichkeit und Vertrauen bei uns zur Servicementalität. Deshalb erfolgt unsere erste Bestandsaufnahme Ihrer Lizenzwerte für Sie völlig unverbindlich und risikofrei.

Wir beraten Sie kompetent: Unsere zertifizierten Lizenzspezialisten verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung in Softwarehandel und IT-Remarketing. 

Und das Beste: Einer dieser Spezialisten begleitet Sie durch den gesamten Software-Ankaufsprozess.

Wir sind fair: Uns ist der Vermögenswert Ihrer Softwarelizenzen bewusst. Deshalb zahlen wir Ihnen einen fairen und marktgerechten Preis. 

Wir sind zukunftsorientiert: Das Team zeigt vollen Einsatz, wenn es darum geht, Unternehmen finanziell zu entlasten und ihnen einen Weg in die profitable und technisch top ausgerüstete Zukunft aufzuzeigen.