26. Januar 2026
Der Handel mit gebrauchter Software ist laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.7.2012 in allen Ländern der EU, bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zulässig.
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Der Handel mit gebrauchter Software ist laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3.7.2012 in allen Ländern der EU, bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zulässig.
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